Vom Staate Nimm
30. August 2012 4 Kommentare
„Nicht entschieden widersprechen“ wollte der Hausjurist Björn Warmer dem überkochenden Fraktionschef der FWS. Eberhard Schröder war in seinem Element, als er sich in der vergangenen Sitzung des Finanzausschusses zu dem in den § 76 der Gemeindeordnung eingefügten Absatz 4 wie folgt äußerte:
„Das kann man doch nicht anwenden. Wer das beschlossen hat, war nie in einer Gemeinde tätig, sonst wäre da nicht so ein Quatsch herausgekommen“.
Das ist durchaus interessant und liegt dann vermutlich in der deutschen Politikerseele begründet, dass man nach allen Seiten offen bleiben möchte. 160 Staaten haben die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert, Deutschland und seine wenigen Brüder im Geiste (Syrien, Saudi-Arabien, Sudan, Myanmar und Nordkorea) nicht. Wir hatten das Thema bereits vor Kurzem anlässlich des geplanten Neujahrsempfanges, den man sich ja auch nur zu gerne sponsern lässt. Die Umsetzung des geltenden Rechts sollte man daher einfach „aussetzen“, schlug Schröder vor. Und dem wollte der Jurist nicht widersprechen.
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