Indiskretionen und Eilentscheidungen
16. Juni 2011 Hinterlasse einen Kommentar
Grundstücksangelegenheiten sind bekanntlich gemäß Hauptsatzung der Stadt Schwarzenbek nicht-öffentlich zu behandeln. Nicht wenige aus Verwaltung und Selbstverwaltung dehnen diese Nicht-Öffentlichkeit gerne auch ganz generell auf Vertragsangelegenheiten aus, je nach Bedarf. Als beispielsweise die Stadtvertretung am 13. Mai nicht-öffentlich beschloss, welcher Stromversorger den Zuschlag bekommt, wollte man es auch nach dem Beschluss noch nicht sagen. „Wir möchten nicht, dass das Unternehmen aus der Zeitung von dem Zuschlag erfährt. Das möchten wir schon noch gerne selbst mitteilen“, wurde auf Anfrage mitgeteilt. Wer nun erwartete, den Namen wenigstens am 10. Juni im Durchführungsbericht des Bürgermeisters zu erfahren, sah sich getäuscht. Dafür gab es aber andere Dinge, die man mitzuteilen gedachte und bei denen man sich unwillkürlich fragte, warum nun ausgerechnet die schon spruchreif sein sollen.
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